Sind Fatbikes legal?
Fahrspaß pur – warum Fatbikes so beliebt sind
Was macht Fatbikes so besonders?
- Fette Reifen, fetter Komfort: Die extrabreiten Pneus sorgen nicht nur für einen auffälligen Look, sondern bieten auch mehr Stabilität und Dämpfung – egal ob auf Asphalt, Waldwegen oder Sand.
- E-Motor inklusive: Viele Modelle kommen mit kraftvoller Motorunterstützung. So geht es zügig voran, auch ohne viel Muskelkraft.
- Coolness-Faktor garantiert: Das Design ist markant, modern – und zieht Blicke auf sich.
Aber sind Fatbikes überhaupt legal?
Im Internet tauchen immer wieder Gerüchte auf:
„Fatbikes sind verboten!“, oder:
„Das Ouxi V8 darf man in Deutschland nicht fahren.“
Die Wahrheit ist – wie so oft – differenzierter.
Nicht jedes Fatbike ist automatisch verboten. Aber:
Viele Modelle, insbesondere aus dem Ausland oder von Direktversendern,
entsprechen nicht den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Das betrifft zum Beispiel:
- Motoren mit mehr als 250 Watt Leistung
- Gashebel ohne Tretunterstützung
- Fehlende Beleuchtung oder Reflektoren
- Keine CE- oder EU-Zulassung
Ein häufig genanntes Beispiel ist das Ouxi V8. Dieses Fatbike besitzt zwar einen beeindruckenden Look und eine starke Leistung – aber leider keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Es darf also nur auf Privatgelände oder in Ländern mit anderen Vorschriften gefahren werden.
Was du beachten solltest
Wenn du ein Fatbike kaufen möchtest und es legal auf öffentlichen Straßen nutzen willst, achte auf folgende Punkte:
✅ Motor mit max. 250 Watt
✅ Unterstützung nur beim Treten (Pedelec, kein E-Moped)
✅ Maximal 25 km/h Unterstützung
✅ Beleuchtung und Ausstattung nach StVZO
✅ CE- und/oder EU-Zulassung
Fazit: Legal – mit den richtigen Voraussetzungen
Fatbikes sind nicht per se verboten – aber du solltest genau hinschauen, welches Modell du wählst. Ein straßenzugelassenes E-Fatbike bietet dir Fahrspaß, Komfort und Style – ganz ohne rechtliche Grauzonen.
Und eines ist sicher:
Das Gefühl, mit einem Fatbike unterwegs zu sein, ist einfach unvergleichlich.
DGUV Information 208-047 "Padelec25"
Damit auch hier schnell nachgeschaut werden kann.
hier einfach der Link zu der Information:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2956
Und hier ein Ausschnitt, der entscheidend ist:
"Pedelec 25 Das Pedelec 25 (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Sein Motor unterstützt das Treten bauartbedingt bis max. 25 km/h mit einer Motor-Nenndauerleistung bis 250 Watt. Ausschließlicher Motorbetrieb ohne zu treten ist nicht möglich. Zusätzlich kann das Pedelec 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe ausgestattet sein, die eine Motorunterstützung ohne Pedalbewegung bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h zulässt. Pedelecs 25 fallen nicht unter den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift „Fahr zeuge“ (DGUV Vorschrift 70/71, bisher BGV D 29 oder GUV-V D 29)"